Unterbringung

Während des Blockunterrichts am Beruflichen Schulzentrum Kempten (Allgäu) können Blockschüler, unter den unten gelisteten Voraussetzungen, im Wohnheim
untergebracht werden.

Ansprechpartner/in: Enkeloeda Eickhoff

Telefon: 0831/25385 – 0

Fax: 0831/25385 – 501

Email: zweckverband@bs-kempten.de

 
 

Voraussetzungen
(§8 AVBaySchFG)

  • Die Abwesenheit von der Wohnung, bei ausschließlicher Benutzung
    der öffentlichen Verkehrsmitteln, beträgt mehr als 12 Stunden am Tag oder
  • die reine Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, für das Zurücklegen des Hin- und Rückweges zwischen der Wohnung und der Berufsschule, beträgt mehr als 3 Stunden am Tag

Antragsstellung

  • Schüler die Unterbringung wünschen, müssen einen Antrag stellen. Den Antrag finden Sie zum Download auf unserer Homepage
  • Die Antragstellung sollte so früh wie möglich erfolgen.
  • Der Antrag (sowie die Genehmigung) gelten für die Dauer eines Schuljahres, für das nächste Schuljahr ist demnach ein neuer Antrag zu stellen
  • Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie zur Genehmigung: per E-Mail an zweckverband@bs-kempten.de
 Eine Rückmeldung zur Genehmigung des Antrags erhalten Sie erst in den Sommerferien.

Sonstige Informationen

  • Krankmeldungen sind ab dem ersten Tag schriftlich per Email (s. o.) zu
    senden.
  • Sollte die Unterbringung während des laufenden Schuljahres nicht mehr
    benötigt werden, ist eine verbindliche Abmeldung schriftlich oder per E-Mail
    vorzunehmen.
  • Berufsschülern, deren Antrag auf Kostenübernahme genehmigt wurde, die unentschuldigt fehlen, werden die gesamten entstanden Kosten für die
    nicht wahrgenommene Unterbringung, sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe
    von 10,00 €, in Rechnung gestellt.