Unterbringung
Während des Blockunterrichts am Beruflichen Schulzentrum Kempten (Allgäu) können Blockschüler, unter den unten gelisteten Voraussetzungen, im Wohnheim
untergebracht werden.
Ansprechpartner/in: Enkeloeda Eickhoff
Telefon: 0831/25385 – 0
Fax: 0831/25385 – 501
Email: zweckverband@bs-kempten.de
Voraussetzungen
(§8 AVBaySchFG)
- Die Abwesenheit von der Wohnung, bei ausschließlicher Benutzung
der öffentlichen Verkehrsmitteln, beträgt mehr als 12 Stunden am Tag oder - die reine Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, für das Zurücklegen des Hin- und Rückweges zwischen der Wohnung und der Berufsschule, beträgt mehr als 3 Stunden am Tag
Antragsstellung
- Schüler die Unterbringung wünschen, müssen einen Antrag stellen. Den Antrag finden Sie zum Download auf unserer Homepage
- Die Antragstellung sollte so früh wie möglich erfolgen.
- Der Antrag (sowie die Genehmigung) gelten für die Dauer eines Schuljahres, für das nächste Schuljahr ist demnach ein neuer Antrag zu stellen
- Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie zur Genehmigung: per E-Mail an zweckverband@bs-kempten.de
Eine Rückmeldung zur Genehmigung des Antrags erhalten Sie erst in den Sommerferien.
Sonstige Informationen
- Krankmeldungen sind ab dem ersten Tag schriftlich per Email (s. o.) zu
senden. - Sollte die Unterbringung während des laufenden Schuljahres nicht mehr
benötigt werden, ist eine verbindliche Abmeldung schriftlich oder per E-Mail
vorzunehmen. - Berufsschülern, deren Antrag auf Kostenübernahme genehmigt wurde, die unentschuldigt fehlen, werden die gesamten entstanden Kosten für die
nicht wahrgenommene Unterbringung, sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe
von 10,00 €, in Rechnung gestellt.